Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in unserem Verein umfasst im Einzelnen folgende Leistungen:
- kostenfreie Teilnahme an Informationsveranstaltungen unseres Vereins,
- kostenfreie Vertretung auf Gesellschafterversammlungen von Fonds,
- kostenfreie Erstberatung für alle Fondsbeteiligungen oder sonstigen Beteiligungen der Mitglieder durch einen mit der AGF e.V. kooperierenden Anwalt.
Der Jahresbeitrag für den Verein beträgt 120,00 €.
Unsere Satzung: (PDF, 40 KB)
Um Mitglied zu werden, können Sie den → Aufnahmeantrag ausfüllen und ihn per Post, Telefax oder e-Mail an uns zurücksenden.
Mitglieder des Vereins können natürliche Personen und juristische Personen sein, sowie Firmen, Personenvereinigungen, Vereine, und Stiftungen, unabhängig davon, ob sie rechtsfähig sind. Die Mitgliedschaftsrechte der Mitglieder, die keine natürlichen Personen sind, werden von ihren vertretungsberechtigten Organen wahrgenommen.
Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag. Die Ablehnung des Antrages muss nicht begründet werden. Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang der ersten Beitragszahlung. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung und die sich daraus ergebenden Pflichten an.
Der Verein hat aktive Mitglieder und Fördermitglieder. Aktive Mitglieder fördern den Vereinszweck durch persönlichen Einsatz und durch die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen. Sie sind stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung und können in den Vorstand gewählt werden.
Als Fördermitglied kann in den Verein aufgenommen werden, wer die Interessen des Vereins, insbesondere durch die ständige Übertragung von Stimmrechten, fördert, ohne aktiv im Verein tätig zu sein. Fördermitglieder zahlen keinen Beitrag und sind in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt.
Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Ausschluss oder Tod. Die Kündigung kann nur schriftlich mit dreimonatiger Frist zum Jahresende erfolgen. Bei Ausschluss oder Tod endet die Mitgliedschaft sofort.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Der Ausschluss kann ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied das Ansehen des Vereins schädigt, den Zwecken des Vereins zuwiderhandelt oder Zwecke verfolgt, die im Widerspruch zu den Zwecken des Vereins stehen. Ferner dann, wenn ein Mitglied trotz schriftlicher Mahnung länger als sechs Monate mit seiner Beitragszahlung in Verzug ist.
Der Mitgliedsbeitrag als Grundbeitrag für die Mitgliedschaft natürlicher und juristischer Personen je Kalenderjahr beträgt 120 Euro. Er gilt bis zu einer Neufestsetzung durch die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedsbeiträge sind im ersten Monat des Geschäftsjahres zu entrichten.